25.-27. SEPTEMBER: BUNDESAUSSCHUSS-TAGUNG IN BEHRINGEN

Vom 25.-27.09.2009 fand in Behringen die Bundesausschusstagung des Bundesverbandes Lernen Fördern e.V. mit dem Thema

"Die Rechte von Menschen mit Lernbehinderungen, Recht auf Bildung- Recht auf Aktivität und Teilhabe"


statt.
Zu Beginn berichtete Herr Dr. Aichele, Leiter der unabhängigen Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte Berlin, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - dessen Entstehung, Bedeutung und Umsetzung.
Im Zentrum stand die Forderung nach Inklusion, die Anpassung der Umgebung an den einzelnen Menschen in der Bildung, im Arbeitsprozess, im sozialen Bereich. Heruntergebrochen auf Schule heißt dies, dass die Lernumgebung die optimalen Verhältnisse für den lernenden Schüler bietet. Die klare Entscheidung für das inklusive Bildungssystem wurde formuliert, ohne zur Aufgabe von "Schutzräumen" zu zwingen. Dies heißt, keine Abschaffung der Förderschulzentren, sondern die Schaffung eines Regelschulsystems als Ort der regulären Beschulung für alle Kinder und Jugendlichen.

Wie dies anteilig umgesetzt werden kann, zeigte Pfarrer Bernd Reinzhagen mit seinem Erfahrungsbericht aus Solingen (Nordrhein-Westfalen). Seine Tochter wird hier in einer Klasse mit 21 Kindern, davon 6 Kinder mit Behinderung, integrativ beschult. Pro Kind wird für 3 Stunden eine zusätzliche sonderpädagogische Kraft zur Verfügung gestellt. Weiterhin hat jeder Schüler einen Anspruch auf zusätzlichen Förderunterricht von 2 Stunden pro Woche. Bei Bedarf wird der für jede Klasse zur Verfügung stehende Klassennebenraum einbezogen. Herr Reinzhagen sprach davon, dass der gemeinsame Unterricht barrierefrei sein muss. Er betonte, dass dies nur dann gelingen kann, wenn diese Barrierefreiheit bereits in der Schule, in den Köpfen und Herzen der Schulgemeinschaft einen festen Platz gefunden hat. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die allgemeine Akzeptanz erzielen.
Das die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch Fragen und Probleme aufweist, zeigte der Vortrag von Frau Constanze Meyer, die sich bewusst für die Förderschule entschieden hat. Ihr lernbehinderter Sohn scheiterte im Rahmen nur formell beschriebener Integration in Schule bis zur Schulverweigerung. Erst das gezielte Suchen des Schutzraumes Förderschule machte eine individuelle Lernförderung und damit den Lernerfolg möglich. Zur Sprache kam auch die soziale Ausgrenzung des Andersseins, die auch vor den Eltern nicht Halt macht.

Die anschließende Diskussion zeigte, dass der Anspruch auf Zugang zur Beschulung in der allgemeinen Schule gegeben sein muss, aber der Anspruch auf Förderung in einer Förderschule ebenfalls zwingend Berechtigung besitzt. Es ist nun die Aufgabe der Eltern und der Fachgremien zu entscheiden, welcher Lernort sich am besten an die Individualität des Schülers anpasst, wo die beste Förderung möglich ist. Neben der Ressourcenfrage, die gestellt wird, muss sich die Barrierefreiheit in den Köpfen aller Beteiligten fest verankern.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichtes zeigten sich nicht zuletzt in den Länderberichten, die zum Stand der sonderpädagogischen Förderung und deren geplanten Weiterentwicklung von den Landesverbänden vorgetragen wurden.

Festgestellt werden kann, dass es noch ein weiter Weg von erfolgreicher Integration zur Inklusion ist, von Anpassung der Lernumgebung an das Kind, um optimale Voraussetzungen für das erfolgreiche Lernen des Einzelnen zu schaffen.